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Musikschule Helge Jannsen · Bramholm 2 · 25917 Leck

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unterrichtsverträge zwischen Helge Jannsen, Musikschule Helge Jannsen, Bramholm 2, 25917 Leck (nachfolgend „Musikschule") und den Schüler*innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter*innen (nachfolgend „Schüler").

1.2  Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von der Musikschule ausdrücklich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss und Unterrichtsangebot

2.1  Der Unterrichtsvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Anmeldung des Schülers und die Bestätigung durch die Musikschule zustande.

2.2  Die Musikschule bietet Einzelunterricht in den Fächern Schlagzeug, Bass und Gitarre an. Unterrichtseinheiten umfassen wahlweise 30 oder 60 Minuten, einmal wöchentlich.

2.3  Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Musikschule in Leck statt, montags bis donnerstags nach individueller Terminabsprache.

2.4  Eine einmalige kostenlose Schnupperstunde kann auf Anfrage vereinbart werden. Diese begründet kein dauerhaftes Vertragsverhältnis.

§ 3 Monatsbeitrag und Zahlungsmodalitäten

3.1  Der Monatsbeitrag beträgt:

Der Unterricht ist nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei, die Beträge sind Endpreise.

3.2  Der Monatsbeitrag wird ganzjährig gleichbleibend per SEPA-Lastschrift eingezogen, in der Regel zum 01. eines jeden Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Schüler der Musikschule ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Dieses ist jederzeit widerrufbar, berührt jedoch nicht die vertragliche Zahlungspflicht.

3.3  Der gleichbleibende Monatsbeitrag ergibt sich daraus, dass die Gesamtzahl der tatsächlichen Unterrichtsstunden im Jahr berechnet, durch zwölf Monate geteilt und als fester Monatsbetrag erhoben wird. Ferienwochen (Sommer-, Herbst-, Oster- und Weihnachtsferien Schleswig-Holstein) sind dabei eingerechnet. In diesen Zeiträumen findet kein Unterricht statt.

3.4  Ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich, ist der Beitrag per Überweisung bis zum 01. des jeweiligen Monats auf das bei Vertragsschluss mitgeteilte Konto zu entrichten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich die Musikschule vor, den Unterricht bis zum Ausgleich des Rückstands auszusetzen.

§ 4 Unterrichtsausfall durch den Schüler

4.1  Kann der Schüler einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, ist die Musikschule so früh wie möglich, möglichst 24 Stunden im Voraus, telefonisch oder per WhatsApp zu informieren.

4.2  Bei Ausfall durch den Schüler, gleich aus welchem Grund (z. B. Krankheit, Urlaub, sonstige Verhinderung), besteht kein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Unterrichtsstunde.

4.3  Bei Ausfall durch den Schüler besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder anteilige Verrechnung des Monatsbeitrags.

4.4  Ausnahmen können im Einzelfall und ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Musikschule vereinbart werden.

§ 5 Unterrichtsausfall durch die Musikschule

5.1  Muss die Musikschule einen Unterrichtstermin absagen, etwa aufgrund von Krankheit oder Auftrittsterminen als Berufsmusiker, wird der Schüler so früh wie möglich informiert.

5.2  Bei Ausfall durch die Musikschule werden bis zu drei (3) Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr als Videounterricht ausgeglichen. Das Videomaterial wird in einer geschlossenen Community bereitgestellt oder nach individueller Absprache auf einem anderen geeigneten Weg übermittelt.

5.3  Die Videoeinheit ist inhaltlich auf den jeweiligen Lernstand des Schülers abgestimmt und gilt als gleichwertiger Ersatz für die ausgefallene Präsenzstunde.

5.4  Übersteigt die Anzahl der durch die Musikschule verursachten Ausfälle drei Stunden pro Kalenderjahr, wird für jede weitere ausgefallene Stunde ein Nachholtermin angeboten oder der Monatsbeitrag entsprechend anteilig gutgeschrieben.

§ 6 Schulferien

6.1  In den offiziellen Schulferien des Landes Schleswig-Holstein findet kein Unterricht statt. Dies umfasst insbesondere die Sommer-, Herbst-, Oster- und Weihnachtsferien.

6.2  Die Ferienzeiten sind in der Kalkulation des ganzjährig gleichbleibenden Monatsbeitrags berücksichtigt (vgl. § 3.3). Es erfolgt keine gesonderte Rückerstattung oder Gutschrift für Ferienwochen.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

7.1  Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2  Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden (per Brief, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht). Die Kündigung muss dafür spätestens am letzten Tag des vorletzten Monats vor dem gewünschten Vertragsende zugehen. Beispiel: Eine Kündigung, die bis zum 31. März zugeht, beendet den Vertrag zum 31. Mai.

7.3  Kündigungsausschluss vor den Sommerferien: Eine Kündigung, die dazu führen würde, dass das Vertragsverhältnis innerhalb von acht (8) Wochen vor Beginn der schleswig-holsteinischen Sommerferien endet, ist ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass die Sommerferienmonate in der Jahresbeitragskalkulation enthalten sind (vgl. § 3.3) und eine Kündigung kurz vor den Sommerferien zu einer einseitigen wirtschaftlichen Begünstigung des Schülers führen würde. Eine solche Kündigung wird frühestens zum Ende des Monats wirksam, der auf den letzten Ferientag der Sommerferien folgt.

7.4  Beispiel: Enden die Sommerferien am 31. August, kann eine Kündigung, die in den Ausschlusszeitraum fällt, frühestens zum 30. September wirksam werden.

7.5  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Ziffer 7.3 unberührt.

7.6  Nach Zugang der Kündigung wird der Monatsbeitrag anteilig bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.

§ 8 Hausordnung und Verhalten

8.1  Die Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Schüler verursacht werden, sind zu ersetzen.

8.2  Instrumente und Equipment der Musikschule dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und mit ausdrücklicher Erlaubnis genutzt werden.

§ 9 Datenschutz

9.1  Personenbezogene Daten der Schüler werden ausschließlich zur Durchführung des Unterrichtsvertrags erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

9.2  Es gilt die Datenschutzerklärung der Musikschule, abrufbar unter www.musikschule-jannsen.de.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

10.3  Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leck (Schleswig-Holstein).

Leck, den ___________________________
Helge Jannsen · Musikschule Jannsen

Ich habe die AGB gelesen, verstanden und erkenne sie an:

Datum: ______________   Unterschrift: ______________________

Name (Schüler/in): ______________________________________

Bei Minderjährigen, Unterschrift Erziehungsberechtigte/r:
Datum: ______________   Unterschrift: ______________________